Dekanatsrat

Was macht der Dekanatsrat?

Durch das sogenannte Rottenburger Modell vereint der Dekanatsrat drei Funktionen in einem:

  • Als Katholikenrat vertritt er die Katholiken und Katholikinnen im Landkreis / in der Region und kann in ihrem Namen zu wichtigen Themen öffentlich Stellung beziehen.
  • Als Pastoralrat legt er zusämmen mit dem Dekan die pastoralen Ziele des Dekanates fest. Er beschließt Projekte und Aktionen des Dekanats und richtet ergänzende pastorale Dienste, sozial-karitative Hilfen und Bildungs- und Beratungsangebote ein.
  • Als Kirchensteuervertretung fasst er die für die Erfüllung der Aufgaben im Dekanat erforderlichen Hausharts- und Finanzierungsbeschlüsse.

Jede Kirchengemeinde wählt eine(n) Vertreter(in) in den Dekanatsrat.

Der Dekanatsrat trifft sich mindestens zweimal im Jahr in einer Vollversammlung