Der Kirchengemeinderat (= KGR) trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für das Gemeindeleben. Er besteht aus 14 gewählten Mitgliedern. Er fasst die nötigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich.

Der Verwaltungsausschuss (=VA) wird vom Kirchengemeinderat für die Bewirtschaftung und Verwaltung des Ortskirchenvermögens gebildet.