Der Kirchengemeinderat (= KGR) trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für das Gemeindeleben. Er besteht aus 14 gewählten Mitgliedern. Er fasst die nötigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich.
Der Verwaltungsausschuss (=VA) wird vom Kirchengemeinderat für die Bewirtschaftung und Verwaltung des Ortskirchenvermögens gebildet.
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Kirchengemeinderat
Der KGR wurde am 14.3.2010 gewählt. Seine Amtszeit beträgt 5 Jahre.